Erdbestattung
Bei der in unserer Region am weitesten verbreiteten Bestattungsart wird der Verstorbene in einem Sarg in einer Grabstelle auf dem Friedhof beigesetzt.
Es gibt verschiedene Arten von Gräbern: Reihen- oder Wahlgrabstellen. Die Lage, Größe, Laufzeit, Gebühren und weitere Details legt die Friedhofsverwaltung in der Friedhofssatzung fest.
Ein Reihengrab (Einzelgrab) liegt in einem Feld von Reihengräbern und kann nur immer eine Stelle haben.
Wahlgräber (bezeichnet man auch als Gruft bzw. Familiengruft) können ein oder mehrere Stellen haben.
Urnen-/ Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die Aschenreste werden nach der Einäscherung in eine Urnenkapsel gefüllt und in einer Schmuckurne auf einem Friedhof beigesetzt.
Zur Einäscherung ist eine besondere Vereinbarung notwendig. Hat der Verstorbene eine solche handschriftliche Willenserklärung nicht selber hinterlassen, können die nächsten Verwandten (1. und 2. Grades) diese Erklärung abgeben.
Weiterhin sind noch weitere Unterlagen notwendig, die von uns besorgt werden. Auch die zur Feuerbestattung vorgeschriebene Untersuchung des Amtsarztes wird von uns veranlasst und mit uns durchgeführt.
Die Urne kann im Kolumbarium, Familiengrab, Reihengrab oder anonym beigesetzt werden.
Seebestattung
Bei der Seebestattung wird eine Seeurne mit der Asche des Verstorbenen außerhalb der 3-Meilen-Zone ins Meer gelassen.
Es gelten die Voraussetzungen wie bei der Feuerbestattung.
Der Verstorbene sollte auch eine besondere Beziehung mit dem Meer haben und dies handschriftlich hinterlassen.
Nach der Beisetzung erhalten die Angehörigen eine Kopie der Seekarte mit exakter Positions- und Zeitangabe der Bestattung sowie einen Auszug aus dem Logbuch des Schiffes mit Ortsangabe.