Wie können Sie vorsorgen?
Das Thema der Bestattungsvorsorge ist heute wichtiger denn je, da sich der Staat aus den bisherigen Pflichten sozialer Absicherung durch die Streichung des Sterbegeldes zurückgezogen hat. Jeder (vor allem Alleinstehende) kann seine dereinstige Bestattung durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag im Voraus regeln.
Ein derartiger Vertrag hat den Sinn, dass:
- alle Details und Wünsche für eine dereinstige Bestattung vorab festgelegt werden
- ein Kostenvoranschlag auf der aktuellen Preisbasis und entsprechend den eigenen Vorstellungen erstellt wird
Dadurch wird den Hinterbliebenen die nicht immer einfache Entscheidung der Bestattungsart sowie die finanzielle Sorge abgenommen.
Sprechen Sie mit uns - wir halten für Sie einen „Ratgeber bei Trauerfällen“ bereit, der u.a. Auskunft gibt über Versicherungsansprüche, Steuern im Todesfall, Erbschafts- und Testamentsfragen.
Zur Absicherung von Vorsorgeverträgen bieten wir Ihnen folgende Alternativen an:
- eine Sterbegeldversicherung (ohne Gesundheitsfragen und bis zum Höchstalter von 80 Jahren) über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur
- die treuhänderische Anlage von Vorsorgegeldern über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG